DER DANK DER KRANICHE

Kurz nachdem die Bundesdelegiertenversammlung des BUND am gestrigen Sonntag (24.11.02) in Bad Hersfeld eine Resolution des Deutschen Rates für Vogelschutz unterstützte und damit verbunden eine Aufforderung zu sofortigem Handeln an die Bundesregierung verab-schiedete, die den unbedingten Schutz der ziehenden Kraniche im größten europäischen Rast/Schlafplatz im brandenburgischen Rhinluch vor der geplanten und z.T. begonnenen Errichtung von über 70 Windrädern zum Inhalt hatte, flogen ca 160 Kraniche laut rufend über den Tagungsort auf ihrem Weg nach Südwesten in die Winterquartiere (Südfrankreich, Spanien)...ob sie aus dem Rhinluch kamen?!

Fakt ist, das Deutschland sowohl durch geltendes europäisches Recht (FFH und IBA- important bird area) als auch völkerrechtsverbindlich als Unterzeichnerstaat der Bonner Konvention zum Schutz der wandernden Tierarten CMS (und zugleich als Verwahrstaat dieser UN- Konvention) verpflichtet ist, den Schutz dieses Rast/Schlafplatzes, der seiner europäischen Bedeutung entsprechend IBA - Gebiet ist, gegen jegliche Beeinträchtigung durchzusetzen!

Den seit 2001 vom Bundesverband des BUND beschlossenen Anforderungen an einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie folgend, fordert der Landesvorsitzende eine zwingende Änderung des BauGB dahingehend, das für Nationalparks, Biosphären-reservate (Zonen I und II),Naturschutzgebiete, Vogelschutz (IBA) und FFH - Gebiete ein Ausnahmetatbestand geschaffen wird, der die Errichtung von Windkraftanlagen in diesen Gebieten verbietet und eine Regelung aufnimmt, die für bereits in solche Gebiete geplante Anlagen eine Einzelfall - UVP zwingend vorschreibt.